13.11.2020
Winterreifen montieren, macht das Sinn?

Winterreifen montieren, macht das Sinn?

Wir erleben in der Schweiz immer mildere Winter. Viele Leute fragen sich daher, ob es überhaupt noch notwendig ist, sein Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten.

In der Schweiz besteht keine gesetzliche Pflicht sein Fahrzeug im Winter mit Winterreifen auszurüsten. Verlangt wird jedoch, dass das Fahrzeug unter allen Umständen sicher betrieben werden kann. Wer sich nicht daran hält (z.B. mit Sommerreifen bei schneebedeckten Strassen fährt), muss unter Umständen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Zudem kann die Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen, wenn es zu einem Unfall kommt. Es empfiehlt sich daher, Winterreifen zu montieren.

 

PS: Bevor Sie ins Ausland fahren, lohnt es sich zu prüfen, ob eine Winterreifenpflicht wie z.B. in Österreich besteht.

13.03.2020
Informationen zum Coronavirus/COVID-19

Informationen zum Coronavirus/COVID-19

Reiseannullationen wegen Coronavirus: Wer trägt die Kosten?
Das Coronavirus beschwört auch in der Schweiz täglich wachsende Besorgnis herauf. Immer mehr verängstigte Leute ziehen deshalb in Betracht, bereits geplante Auslandsreisen annullieren zu wollen. 

Das kann der Ombudsmann der Schweizer Reisebranche Franco V. Muff – gemäss einer gegenüber der Berner Zeitung «Der Bund» (vom 2. März 2020) gemachten Aussage – nur allzu gut nachvollziehen. Trotzdem könnten betroffene Kunden in vielen Fällen «nicht mit einer vollständigen Rückerstattung der Kosten rechnen».

Wir wollen hier aufzeigen, wer welchen Kostenanteil übernehmen muss bei Vorfällen, die infolge Coronavirus eintreten können.

 

Ein gebuchter Kultur- oder Sportanlass findet wegen des Coronavirus nicht statt
«Der Bund» lässt im oben erwähnten Artikel auch den Geschäfstführer des Schweizer Reise-Verbands SRV Walter Kunz zu Wort kommen, der diesbezüglich «zwischen Themenreisen und Aufenthalten ohne spezifischen Fokus» unterscheidet. Wird ein Kultur- oder Sportanlass wegen der Verbreitungsgefahr des Virus abgesagt, erhält man die Eintrittskosten zurückerstattet – jedoch nicht die Reise- und Übernachtungskosten. Wer ein Flugticket nach Madrid gebucht hat, kann nicht die Fluggesellschaft wegen des Spielausfalls verantwortlich machen. Das ist mit «Aufenthalten ohne spezifischen Fokus» gemeint. Dasselbe gilt für einen Wien-Ausflug mit geplantem Besuch einer Opernaufführung, die dann nicht stattfindet. Bei «Themenreisen» wie etwa einer «Aida-Reise» mit Opern-Rahmenprogramm, das nicht stattfindet, besteht hingegen der Anspruch auf volle Entschädigung. 

 

Eine behördliche Anordnung versetzt eine Reisedestination in Ausnahmezustand
Wird ein Reiseziel durch behördliche Anordnung in einen unzumutbaren Ausnahmezustand – etwa infolge Schliessung aller Restaurants oder Stilllegung aller öffentlichen Verkehrsmittel – versetzt, müssen Reisende die Annullationskosten nicht selber tragen. 

 

Die Flüge zu einer bestimmten Reisedestination werden gestrichen
Werden Flüge in ein bestimmtes Land präventiv gestrichen, übernehmen einige Versicherungen aus Kulanz auch die Kosten für das nicht genutzte Hotel.  

 

Jemand muss wegen Quarantäne länger im Hotel verweilen
Reiseveranstalter sind grundsätzlich verpflichtet, zumindest Hilfeleistungen – etwa beim Aushandeln von Umbuchungen oder Preisreduktionen – zu erbringen. Das wäre gewiss der Fall, wenn jemand unter Quarantäne länger im Hotel verweilen muss. In solchen Fällen ist von Rechts wegen der Reisende kostenpflichtig.

 

Mit dem Vivofina-Support können Sie immer rechnen – auch in Ausnahmesituationen
Haben Sie noch Fragen oder Zweifel? Unsere Experten betreuen und beraten Sie auch nach Vertragsabschluss weiter. 

01.11.2018
Alle Jahre wieder - die Steuerklärung

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