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Rechtsschutz
Vor dem Gesetz sind alle gleich – aber nicht alle gleich sicher
Im Recht sein schützt leider nicht vor Rechtsstreit und hohen Rechtskosten. Rechtsschutz deckt die Kosten, um zu Ihrem Recht zu kommen. Privat- und Verkehrsrechtsschutzversicherungen, die in der Regel in einem Kombi-Rechtsschutz zusammengefasst werden, sind Verträge privatrechtlicher Natur, die vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten schützen sollen und von rechtlicher Beratung und Beistand bis zu Prozess- und Anwaltskosten abdecken. Grundsätzlich lassen sich Privat- und Verkehrsrechtsschutz aber auch einzeln versichern.
Welche rechtlichen Gebiete sind in welchem Umfang abgedeckt? Ausgeschlossen sind, je nach Versicherung, Streitigkeiten öffentlichen Rechts, etwa von Privatpersonen mit dem Staat, sowie Streitigkeiten rund um Steuer- und Ausländerrecht. Streitigkeiten mit öffentlichen Versicherern wie etwa den IV-Versicherern sind dagegen gedeckt. Nicht gedeckt sind weiter meist Personen-, Familien- und Erbrechtsprozesse – wobei diverse Versicherer in diesen Fällen eine kostenlose Beratung durch ihre Juristen anbieten. Es bestehen aber auch weitere Leistungsabweichungen zwischen den einzelnen Versicherern. Etwa ob der jeweilige Privatrechtsschutz tatsächlich alle vertraglichen Streitigkeiten abdeckt: von Kauf oder Miete über Darlehens-, Arbeits-, Werkverträge bis hin zu Auseinandersetzungen mit den Versicherungen selber. Oder ob im jeweiligen Verkehrsrechtsschutz auch Streitigkeiten bezüglich Kauf, Verkauf, Miete, Reparatur eines Fahrzeugs eingeschlossen sind.