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Erbvertrag
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Nur der Wille der Person, die das Testament errichtet ist massgebend.
Ein Erbvertrag ist hingegen eine gemeinsame Willenserklärung aller am Vertrag mitwirkenden Personen.
Gerade für Patchwork-Familien ist eine sorgfältige Planung des Nachlasses wichtig, wenn alle pflichtteilgeschützen Erben mitwirken.
Auch die erbschaftsteuerlichen Konsequenzen dürfen bei Lebenspartnern oder Ehegatten mit Kindern aus einer anderen Beziehung nicht ausser Acht gelassen werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Lösungsfindung für Ihre persönliche Situation.