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Unfallversicherung
Wer eine Unfallversicherung benötigt – wer nicht
Wer ist automatisch unfallversichert? Alle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz beschäftigten Personen sind obligatorisch unfallversichert – inklusive Heimarbeitende, Auszubildende, Praktikanten, Volontäre. Ebenfalls versichert sind Hausangestellte und Reinigungspersonal in privaten Haushalten. Die Unfallversicherung im Angestelltenverhältnis deckt Berufs- und Nichtberufsunfälle ab.
Wer ist nur teilweise unfallversichert? Angestellte mit weniger als acht Stunden Arbeitszeit pro Woche sind gegen Berufsunfälle, jedoch nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten dabei als Berufsunfälle.
Wer ist nicht automatisch unfallversichert? Selbstständigerwerbende, nicht erwerbstätige Personen, Hausfrauen und -männer, Kinder, Studenten und Rentner müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung gegen Unfälle versichern.