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Bauversicherung
Damit der Traum-Neubau/Umbau nicht zum Albtraum wird
Bauwesenversicherung für Eigenschäden und Bauherrenhaftpflichtversicherung für Drittschäden.
Bei Bauvorhaben ist immer auch mit Risiken zu rechnen. Wo gebaut wird, passieren oft Unfälle, Pannen oder andere unliebsame Zwischenfälle: Auf Baustellen können sich Handwerker ebenso wie unbeteiligte Personen verletzen, Nachbarhäuser können in Mitleidenschaft gezogen werden, die unterschiedlichsten Gründe können zu Mehrkosten, Bauverzögerungen oder gar Baustopps führen. Darum beinhalten Bauversicherungen in der Regel sowohl Bauwesenversicherung (eine Art Vollkasko, wie man sie bei Autos kennt) für Schäden am eigenen Gebäude als auch Bauherrenhaftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Beide Versicherungen können aber auch einzeln abgeschlossen werden.
Die Bauwesenversicherung deckt die finanziellen Folgen von Bauunfällen ab. Sie springt überall dort ein, wo die Haftpflichtversicherungen der Schadensverursacher, die auf rege besuchten Baustellen ohnehin meist unerkannt bleiben, nicht aufkommen. Versichert sind Diebstahl von Bauteilen sowie alle am Bau beteiligten Handwerker.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für Schäden an Drittpersonen auf. Als Bauherr haften Sie, wenn Besucher oder spielende Kinder auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen, aber auch wenn benachbarte Immobilien durch Ihre Bauarbeiten in Mitleidenschaft gezogen werden. Bauherren haften auch nach Baubeendigung weiter – wenn sich beispielsweise irgendwann herausstellen sollte, dass Architekten oder Handwerker nicht einwandfrei gearbeitet hatten und infolgedessen Schäden an Dritten entstanden sind.
Sind bestimmte Versicherungszusätze ratsam? Ob und welche Zusatzversicherungen empfehlenswert sind, kann nur in Zusammenhang mit dem jeweiligen Bauvorhaben beantwortet werden. Versicherbar sind etwa durch eingestürzte Baugruben oder Erdsondenbohrungen auftretende Probleme, allfällige Expertisenkosten, aber auch Mehrkosten bei Wochenendarbeiten, um den geplanten Bauterminplan einzuhalten.
Bei einem Umbau wird zwischen bestehenden und neuen Teilen unterschieden. Die Abdeckung von Schäden, die durch Umbauarbeiten an bestehenden Hausteilen entstehen können, muss explizit in Bauversicherungen integriert sein.