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Berufliche Vorsorge

Als Arbeitgeber attraktiv sein

Mit einer leistungsstarken Pensionskasse. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Mitarbeitende, die bei der AHV versichert sind und deren jähliche Einkünfte über der gesetzlich definierten Eintrittsschwelle liegen, in der Beruflichen Vorsorge BVG zu versichern: für ein zusätzliches Renteneinkommen und zur Absicherung der Risiken Tod und Invalidität. Dazu schreibt das Gesetz Minimalleistungen vor. Doch eine grosszügiger gestaltete Pensionskassen-Lösung macht jeden Arbeitgeber attraktiver und kann auch bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitenden mitentscheidend sein. Schützen Sie Arbeitnehmende gegen Invalidität und Tod uns sorgen Sie gemeinsam mit ihnen für das Alter vor. Unsere Experten stellen gerne spezifisch auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Pensionskassen-Lösungen für Sie zusammen: Varianten nach BVG-Obligatorium sowie Modelle freiwilliger Zusatzvorsorge mit flexiblen Mehrleistungen.

 

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