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Unfallversicherung
Personelle Betriebsressourcen schützen und schätzen
Mit einer überobligatorischen Unfallversicherung. Die obligatorische Unfallversicherung UVG schützt Mitarbeitende vor den finanziellen Folgen von beruflichen und nichtberuflichen Unfällen sowie von Berufskrankheiten: mit einer Deckung von Heilungs- und Integrationskosten, einem Taggeld und einer Invalidenrente bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall oder Berufskrankheit sowie einer Hinterlassenenrente im Todesfall – alles im Rahmen der gesetzlichen Minimalleistungen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Wahl einer zu Ihren Unternehmensbedürfnissen passenden obligatorischen Unfallversicherung UVG. Arbeitgebern, die explizit zeigen wollen, wie sehr sie ihre Mitarbeitenden schätzen, stellen wir darüber hinaus eine Unfall-Zusatzversicherung mit UVG-Differenzdeckung oder anderen Ergänzungen auf Wunsch zusammen.