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Gebäudeversicherung
Wer zahlt, ist nicht immer der Dumme – sondern immer öfter der Eigentümer
Egal, ob Eigenheim-, Ferienhaus- oder Mietobjekt-Besitzer. Haus- und Grundeigentümer sind permanent ebenso unvorhersehbaren wie unschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt. Sie müssen ständig mit Hausschäden, aber auch Folgeschäden und allenfalls Mietausfällen rechnen. Darüber hinaus haften Sie auch, wenn Dritte auf ihrem Grund und Boden zu Schaden kommen.
Darum Gebäudesach- und Gebäudehaftpflichtversicherung. Gebäudesachversicherungen setzen sich aus unterschiedlichen Modulen zusammen. Obligatorisch ist in beinah allen Kantonen einzig die Feuerversicherung inkl. Elementarschäden etwa durch Hochwasser, Hagel oder Steinschlag. Freiwillige zusätzliche Bausteine können die Abdeckung von Mietausfall, Zusatzkosten für Ersatzunterkünfte, Wasserschäden, Kleinsanierungen, Glasbruch, Einbruch, Gebäudetechnikausfall, Erdbeben, kantonal nicht versicherten Gebäudebestandteilen wie etwa Sonnenstoren sein oder eine Gebäudekasko mit mehreren versicherten Leistungen. Die Gebäudehaftpflichtversicherung tritt in den Fällen in Kraft, wenn von Gesetzes wegen Haus- und Grundeigentümer für Schäden an Drittpersonen haftbar werden – infolge baulicher Mängel und vermehrt wegen ungenügenden Unterhalts wie etwa ein nicht gesalzener, vereister Zugangsweg oder Vorhof. Versichert sind diesbezüglich auch Schächte, Gruben, Schwimmbecken, Gartenteiche, Spielplätze, Treppen, Gleitteppiche sowie Dachziegel.