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Krankenkasse

Die Krankenkasse ist auch für Gesunde obligatorisch

Die Grundversicherung macht keine Unterschiede. Die für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung deckt die Heilungskosten bei Krankheit. Die entsprechenden Leistungen sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich festgelegt – einschliesslich der Mutterschaftsleistungen. Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Antragsteller darin aufzunehmen. Aus dem Ausland zugezogene Personen haben für den entsprechenden Vertragsabschluss drei Monate Zeit.

Unterschiede gibt es bei den Prämien. Die Höhe der Prämien hängt vom jeweiligen Versicherungsmodell ab. Bevor Sie sich für dieses oder jenes Versicherungsmodell entscheiden, sollten Sie überlegen, ob Sie allfällige hohe Gesundheitskosten möglichst umfassend abgedeckt haben wollen oder lieber geringere Prämien bei entsprechend höherer Jahresfranchise zahlen. Hohe Franchisen können sich auch bei gelegentlichen Arztbesuchen durchaus noch lohnen. Ausserdem können Sie sich für freie Arztwahl oder für ein prämienvergünstigtes Versicherungsmodell wie Hausarzt-, HMO/Gruppenpraxis- oder Telmed-Modell entscheiden.

Was gilt es bei Krankenkassen-Zusatzversicherungen zu beachten? Die Zusatzversicherungs-Leistungen, einschliesslich Privat- und Halbprivat-Versicherung, sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden. Die Prämien können je nach Alter und Geschlecht sehr unterschiedlich gestaltet sein. Diesbezügliche Vergleiche lohnen sich. Die Krankenkassen können Zusatzversicherungs-Antragsteller jedoch auch ohne Begründung ablehnen oder nur mit Vorbehalt aufnehmen.

Versichern Sie Ihr Baby schon vor der Geburt. Dann sind die meisten Zusatzversicherungen, einschliesslich empfehlenswerter Halbprivat-Versicherung, ohne Gesundheitsprüfung abschliessbar – und das Kind ist abgesichert, falls es krank zur Welt kommen sollte. Nach der Geburt haben Sie drei Monate Zeit, eine Krankenkasse für das Kind zu finden.

Was ist eigentlich mit Unfällen? Mit einer Unfalldeckung deckt die obligatorische Krankenkassen-Grundversicherung die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall.

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