13.09.2022
Krankenkasse wechseln geht nun einfacher: Das sind die Änderungen ab 2022

Krankenkasse wechseln geht nun einfacher: Das sind die Änderungen ab 2022

Ein allfälliger Wechsel der Krankenkasse steht bevor. Zusatzversicherungen müssen per Ende September, die Grundversicherung bis Ende November gekündigt werden, um ab 2022 von einer neuen Krankenkasse betreut werden zu können. Ab Januar 2022 gibt es zudem Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz, welche auch Auswirkungen auf die Krankenkassenverträge haben. Wir zeigen Ihnen, was sich dadurch für Versicherungsnehmer ändert.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Beziehungen zwischen Versicherungensunternehmen und seinen Kundinnen und Kunden. Da die Anforderungen des über 100-jährigen Gesetzes nicht mehr mit der aktuellen Situation übereinstimmen, wurde es in den letzten Jahren überarbeitet. Der Bundesrat setzt das neue, revidierte Gesetz per 01. Januar 2022 in Kraft.

Diese Änderungen im Versicherungsvertragsgesetz wirken sich auch auf die Krankenkassen aus:

Vertragsdauer der Krankenversicherung
Besonders bei Krankenkassen waren Mehrjahresverträge bisher die Norm, so lassen sich schliesslich Prämien sparen. Neu gilt, dass nach Ablauf einer dreijährigen Frist Verträge von beiden Seiten gekündigt werden können. Das gilt auch, wenn Sie z.B. einen Fünfjahresvertrag unterzeichnen.

Widerrufsrecht
Die Auflösung einer Versicherung konnte bis anhin erst auf Vertragsende mit der Einhaltung der Kündigungsfrist geschehen. Ab 2022 haben Versicherungsnehmer das Recht, binnen 14 Tagen nach Abschluss einer Versicherung ohne Verpflichtung vom Vertrag ordnungsgemäss zurückzutreten. Für die Krankenkasse bedeutet dies, dass Sie beispielsweise auch nach Vertragsunterzeichnung noch eine bessere Offerte annehmen können. Seien Sie jedoch vorsichtig beim Rücktritt von einer Zusatzversicherung. Sowohl bei einem Rücktritt als auch bei der Kündigung gilt: Vergewissern Sie sich erst, dass Sie auch ausreichend versichert sind, denn eine Zusatzversicherung ist (anders als die Grundversicherung) nicht dazu verpflichtet, Sie als Versicherungsnehmer anzunehmen.   

Kündigungsverbot für Krankenkassen
Bisher durften Krankenversicherer nach einem Schadenfall die Zusatzversicherungen ihrer Kunden künden. Neu steht dieses Recht nur noch den Versicherungsnehmern zu. 

Kündigung per E-Mail
Neu genügt es, eine Kündigung per E-Mail geltend zu machen. Davor war eine schriftliche Kündigung mit Unterschrift notwendig. Das ist vor allem für die Kündigung einer Krankenkasse von Vorteil, da viele Krankenkassen auch einen Online-Wechsel bzw. die Online-Anmeldung zulassen. Die Kündigung ist so auch noch am letzten Tag der Frist möglich. Wir empfehlen jedoch nicht, die Krankenkasse erst am letzten Tag zu wechseln. Ersparen Sie sich den Stress und beginnen Sie Ihren Krankenkassenvergleich so früh wie möglich.

Nicht verpassen: Kündigungsfrist für die Zusatz­versicherung per Ende September
 

Zusatzversicherungen von Krankenkassen wechseln
Häufig werden Zusatzversicherungen auf mehrere Jahre abgeschlossen. Mit dem neuen VVG haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Verträge bereits nach drei Jahren aufzulösen. Falls jedoch Prämien für das folgende Jahr erhöht werden, ohne dass es vertraglich festgehalten wird, können Zusatzversicherungen vorzeitig gekündigt werden. Kündigungsfristen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Läuft der Vertrag einer Zusatzversicherung normal aus, gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Bis zum 30. September haben Versicherungsnehmer daher die Möglichkeit, Verträge zu kündigen. Falls ein Wechsel einer Zusatzversicherung in Frage kommt, lohnt es sich, frühzeitig Offerten einzuholen.

Automatische Vertragsverlängerung 
Wenn Zusatzversicherungen nicht rechtzeitig gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch. Die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, ihre Kunden über diesen Schritt zu informieren. Damit keine unnötigen Kosten anfallen, lohnt es sich, die Kündigungstermine in Ihrer Agenda zu vermerken.
 
Nicht zu früh kündigen
Wenn Sie sich in einer aufwändigen und teuren Behandlung befinden, welche von der aktuellen Zusatzversicherung abgedeckt wird, sollten Sie in diesem Moment auf keinen Fall die Zusatzversicherung kündigen, ohne eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme der neuen Kasse zu haben. Bei einer überstürzten Kündigung besteht die Gefahr, dass Sie am Ende mit leeren Händen dastehen. 

Grund- und Zusatzversicherungen bei verschiedenen Krankenkassen
Grundsätzlich ist es möglich, Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Versicherungen zu haben. Dies kann Prämien und Geld einsparen, verursacht aber einen etwas höheren administrativen Aufwand. Falls Sie die Grund- und Zusatzversicherung bereits bei verschiedenen Kassen haben und für eine weitere Zusatzversicherung bei einer dritten Versicherung abschliessen möchten, kann die neue Versicherung einen Prämienzuschlag wegen des administrativen Mehraufwandes verlangen.
 
Grundversicherung von Krankenkassen wechseln
Bis Ende November haben Kunden von Versicherungsgesellschaften Zeit, die Grundversicherung zu wechseln. Falls Sie die Kündigung nicht per E-Mail, sondern postalisch einreichen möchten, wird empfohlen, dies eingeschrieben oder mindestens per A-Post zu machen. Die Krankenkasse benötigt die Kündigung der Grundversicherung bis am 30.11.2021 – der Poststempel gilt nicht. Versicherungsnehmer mit der tiefsten Franchise und einem Standard-Modell haben per Ende Juni einen weiteren Kündigungstermin. Der Vertrag muss auch in diesem Fall mit einer Frist von drei Monaten, d.h.  bis Ende März, gekündigt werden.

Quelle: GRYPS Offertenportal AG