ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Allgemeines

Die Vivofina AG ist ein ungebundener Versicherungsvermittler/Broker für alle Versicherungs-, Vorsorge- und Finanzzweige. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung ein Kundenberater ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht und dessen gesamte Kundenbetreuung übernimmt. Die Vivofina AG sowie deren Kundenberater verfügen über die notwendige Registrierung zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. F01174686).

 

2. VERTRAGSGEGENSTAND 

Der Kunde beauftragt die Vivofina AG im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separaten Mandats mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen / Vorsorge sowie Finanzen. Die hiernach aufgeführten Bestimmungen bilden den integrierenden Bestandteil des Mandates, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann.

 

3.  Beginn und Dauer 

Das Mandat wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und entspricht einem einfachen Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR. Die Kündigung ist gemäss Art. 404 Abs. 1 OR grundsätzlich jederzeit möglich. Erfolgt eine Kündigung durch den Kunden innerhalb des ersten Jahres nach Abschluss des Mandates, so gilt dies als Kündigung zur Unzeit gemäss Art. 404 Abs. 2 OR. Die Vivofina AG hat in diesem Fall das Recht, den ihr entstandenen Aufwand/Schaden (Stornogebühren usw.) dem Kunden in Rechnung zu stellen. In jedem Falle erfolgt eine Abrechnung nach dem Stundensatz Ziffer 9.

 

4. Pflichten des Kunden

Der Kunde bleibt Versicherungsnehmer und Schuldner der Prämie. Sämtliche dem Kunden zustehende Prämienvergütungen und Schadenzahlungen werden direkt an den Kunden von der Versicherungsgesellschaft oder Bank geleistet. Der Kunde bleibt Versicherungsnehmer mit allen Rechten und Pflichten.

Den aus der Benützung von Post, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Kunde, sofern die Vivofina AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat. Der Kunde verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Kunde, dies der Vivofina AG umgehend mitzuteilen. Stellt der Kunde Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Vivofina AG umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Kunden, ist die Haftung von der Vivofina AG soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

 

5. DIENSTLEISTUNGEN ALS VERSICHERUNGSBROKER 

Die Vivofina AG wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern oder Banken zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, zu platzieren und zu betreuen. Die Vivofina AG berät und betreut den Kunden in allen Belangen des Risk Management und Risk Engineering insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungs- /Vorsorgebedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen oder Finanzierungen sowie bei versicherungs- / vorsorge- / finanzrechtlichen Fragestellungen durch Unterstützung von juristischen Partnern und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern.

Die Auskünfte der Kundenberater und Fachspezialisten der Vivofina AG beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker. Bei komplexeren Sachverhalten in Bezug auf Steuer-, Anlage- und Rechtsangelegenheiten empfiehlt Vivofina AG in gewissen Fällen eine Beurteilung durch Fachexperten (Vermögensverwalter, Steuerexperten, Anwälte etc.). 

Die Vivofina AG ist bestrebt, für den Kunden den bestmöglichen Überblick auf dem Versicherungsmarkt zu gewährleisten. Aufgrund dieser Kenntnisse, werden bis zu einer Prämienhöhe von ca. CHF 3'000.- die Policen in der Regel nicht am Markt ausgeschrieben, sondern nach Rücksprache mit dem Kunden, bei einem passenden Versicherer platziert.

 

6. ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN 

Die Vivofina verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierten Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Die Vivofina AG betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. Die Vivofina AG erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit der Vivofina AG; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet die Vivofina AG den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt direkt durch den Versicherer. 

 

7. Zusammenarbeit mit Subunternehmen

Wo dies zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Auftragsverhältnis innerhalb und ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist die Vivofina AG ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden mit anderen Versicherungsbrokern zusammenzuarbeiten. 

 

8. DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT 

Die Vivofina AG leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende die ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch die Vivofina AG ins Ausland zu. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch die Vivofina AG mittels von Versicherern angebotenen Internetapplikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen. 

Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokervereinbarung bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei der Vivofina AG unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden der Vivofina AG zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Bei Firmenkunden informieren die Verantwortlichen der Firma alle Personen, bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B. BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der Vivofina AG finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.

Die Datenschutzerklärung der Vivofina AG ist in Papierform oder auf unserer Website (www.vivofina.ch) oder über das Kundenportal erhältlich.

 

9. Entschädigung 

Der Kunde schuldet der Vivofina AG, in angegebener Reihenfolge für die erbrachten Dienstleistungen folgende Honorare und Nebenkosten: 

  1. Für die Erbringung der Dienstleistungen wird die Vivofina AG vom Versicherer über die marktüblichen Courtagen/Provisionen entschädigt. Diese wird direkt vom Versicherer an die Vivofina AG vergütet. Sofern Vergütungen von Versicherern/Dritten das Honorar der Vivofina AG nicht decken, ist Vivofina AG berechtigt, den Saldo zu ihren Gunsten in Rechnung zu stellen (siehe Stundensatz). In Rechnung gestellte Honorarleistungen werden protokolliert und Vergütungen Dritter werden ausgewiesen und abgezogen (volle Transparenz). Der Kunde stimmt dieser Verrechnung von Courtagen/Provisionen mit der Honorarforderung der Vivofina AG mit Unterzeichnung des Mandats ausdrücklich zu. Der Kunde verzichtet ausdrücklich gegenüber der Vivofina AG auf die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs gemäss OR Art. 400 / VAG Art 45b Abs.2 Bsp. a).
     
  2. Individuell oder pauschal vereinbartes Honorar

Der Stundensatz setzt sich wie folgt zusammen (exkl. MWST):

  • "Beratung": Senior Fachexperte:  CHF 190.00 / Fachspezialist: CHF 150.00
  • "Fachsupport": Innendienst CHF 130.00 / Innendienst in Ausbildung: CHF 85.00
  • "Sachbearbeitung": Innendienst CHF 120.00 / Innendienst in Ausbildung CHF 75.00 / Senior Fachexperte CHF 180.00 / Fachspezialist CHF 140.00
  • "Finanzplanung / Vorsorgeplanung / Rechtsberatung alle Berufskategorien": Senior Fachexperte CHF 200.00 / Fachspezialist CHF 160.00

(«Beratung»: jegliche Standardberatung über den Kundenberater / «Fachsupport»: jegliche Standardberatung über den Innendienst / «Sachbearbeitung»: jegliche Arbeiten im Büro exkl. Kunde)

Sofern der Fall eintritt, dass die Vivofina AG für ihre Dienstleistungen von Versicherungsgesellschaften oder Banken oder sonstigen Dienstleistern keine Entschädigung erhält, hat der Kunde das Honorar der Vivofina AG vollumfänglich zu übernehmen. Andere Entschädigungsvereinbarungen zwischen den Vertragsparteien sind separat und schriftlich zu vereinbaren, dazu gehören auch die Überschussbeteiligungen der Vivofina AG an den Kunden. Der Kunde bestätigt mit der Unterzeichnung des Mandates, dass er mit dieser Vergütungsform sowie dem Verzicht Herausgabeanspruch gemäss OR Art. 400 / VAG Art 45b Abs.2 Bsp. einverstanden ist. 

Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 MWST). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z.B. Stempelsteuern (Versicherungssteuern) übernimmt die Vivofina AG keine Haftung.

 

10. Offenlegung der Entschädigungen nach Art. 45b Versicherungsaufsichtsgesetz

Die Courtagen- oder Provisionssätze berechnen sich auf die vom Kunden bezahlten oder produzierten Nettoprämien an die Versicherungsgesellschaften. Diese können sich je nach Gesellschaft und Branche unterschiedlich gestalten. 

Die Entschädigungen gestalten sich abhängig von der gewählten Versicherungsgesellschaft oder des gewählten Produkts unterschiedlich.  Für die Erbringung der Dienstleistungen, wo die Vivofina AG mit einer Courtage abrechnet, erhält die Vivofina AG eine marktübliche jährlich wiederkehrende Entschädigung. Für die Erbringung der Dienstleistungen, wo die Vivofina AG mit einer Provision abrechnet, erhält die Vivofina AG eine marktübliche einmalige Entschädigung auf die Vertragslaufzeit. 

Courtagen

1% - 15% auf die Nettojahresprämie.

Provisionen

15% - 70% auf die Nettojahresprämie.

Risiko- und Sparversicherungen:

0.7% - 5.3% auf die Produktionssumme. Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktspezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 120%.

Provisionen auf Krankenkassen: 

Nettoprämie der Zusatzversicherung x 12-18 Kalendermonate, evtl. Grundversicherung CHF 0 – 100.-. 

Detaillierte Abrechnungen zu Courtagen und Provisionssätzen können bei Vivofina AG jederzeit angefragt werden. Diese werden meist auch auf den Versicherungsanträgen/Offerten ausgewiesen.

 

11. Aus- und Weiterbildung 

Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der absolvierten Aus- und Weiterbildungen der Vivofina AG (Personal) zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an folgende E-Mailadresse: info@vivofina.ch.

 

12. HAFTUNG 

Die Vivofina AG erbringt ihre Dienstleistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet die Vivofina AG dem Kunden nachfolgenden Grundsätzen: Die Vivofina AG sowie deren Organe und Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird beschränkt auf das Zweifache der jährlichen Entschädigung für die Vivofina AG, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 2’000’000. Die Vivofina AG haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritten. Das in der Brokervereinbarung als Vertragspartei aufgeführte Unternehmen von Vivofina AG ist Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG. 

 

13 Copyright 

Dieses Dokument untersteht einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (Vivofina AG) an seinem geistigen Eigentum schützt. 

 

14 Änderung der AGB’s 

Die Vivofina AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und an die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuelle AGB der Vivofina AG ist in Papierform, auf unserer Website (www.vivofina.ch) oder über das Kundenportal erhältlich. 

 

16 Salvatorische Klausel 

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 

 

17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Bei Streitbarkeit zwischen dem Kunden und der Vivofina AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Vivofina AG.